Der Tod eines Verwandten kommt oft plötzlich und unerwartet. Neben der Trauer um den Verlust müssen direkt nach einem Sterbefall allerdings auch zahlreiche Entscheidungen getroffen und Formalitäten geregelt werden.

Das muss ich direkt nach dem Todesfall erledigen!
Schritt 1 nach einem Todesfall:
Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, müssen die Angehörigen zunächst einen Arzt kontaktieren, damit dieser offiziell den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt. Befindet sich die verstorbene Person in einem öffentlichen Raum, wird hierfür ein Krankenwagen gerufen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alters- oder Pflegeheim, kümmert sich der ansässige Arzt um die Ausstellung des Totenscheins.
Schritt 2 :
Danach sollten zunächst die engsten Angehörigen informiert und wichtige Dokumente zusammengetragen werden. Unterlagen wie Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw. werden für unterschiedliche Behördengänge und zur Beantragung der Sterbeurkunde benötigt. Bei den Behördengängen unterstützt in der Regel immer der Bestatter.
Schritt 3:
Nun muss ein Bestattungsinstitut beauftragt werden, denn in den meisten Bundesländern darf ein Verstorbener höchstens bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden. Sollte bereits ein Bestattungsinstitut durch eine Bestattungsvorsorge festgesetzt sein, wird dieses umgehend kontaktiert. Wenn nicht gibt es im Emmora Netzwerk eine große Auswahl an Bestattern, die deutschlandweit sofort angefragt werden können.
Wichtig:
Unterlagen wie Testament, Organspendeausweis, Bestattungsverfügung, usw. müssen zeitnah eingesehen werden, damit entsprechend nach den Wünschen des Verstorbenen gehandelt wird.

Das Bestattungsunternehmen unterstützt die Angehörigen bei der Erledigung sämtlicher Formalitäten.
Die wichtigsten Schritte in den ersten drei Tagen nach einem Todesfall
Ist das Bestattungsinstitut beauftragt müssen sich Angehörige nun um bürokratische Aufgaben kümmern. Darunter fällt unter anderem die Versicherung über den Sterbefall zu informieren. Dies ist besonders wichtig, wenn eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde und gewährleistet die Auszahlung der Versicherungssumme.
Nach dem Tod einer allein lebenden Person sollte in der Wohnung Strom, Gas, Wasser abgestellt werden, Pflanzen gegossen und sich um die Versorgung von Haustieren gekümmert werden. Natürlich muss auch der Arbeitgeber oder Kunde, sofern die verstorbene Person noch in einem Arbeitsverhältnis stand, über den Sterbefall informiert werden.
Wichtig:
Auch bei einem Todesfall greift die Kündigungsfrist. Darum unbdingt die Kündigung des Mietvertrags frühzeitig einreichen.

Trauerfeier und Bestattung - das ist zu erledigen.
In dieser Phase nach einem Todesfall sollten Angehörige sich Zeit für die Abschiednahme nehmen. Jetzt können klare Aufgaben im Familien- und Freundeskreis verteilt werden, um die Beisetzung und Trauerfeier zu planen und zu organisieren. Denn es gilt einiges zu entscheiden:
Auswahl von Sarg, Urne und Totenbekleidung
Friedhof und Grab wählen
Termin für die Bestattung festlegen
Grabschmuck bestellen (Blumen, Sträuße und Kränze)
Restaurant für den Leichenschmaus reservieren

Die Trauerfeier:
Bei der individuellen und persönlichen Gestaltung der Trauerfeier sind keine Grenzen gesetzt. So kann anstatt eines Pfarrers oder professionellen Trauerredners auch ein enger Freund oder Verwandter eine Rede auf die verstorbene Person halten. Um über die Trauerfeier zu informieren, gibt es die Möglichkeit eine klassische Traueranzeige in der Tageszeitung zu schalten oder digitale Trauerkarten zu versenden. Und natürlich kann auch die Wahl der Musik einer Trauerfeier eine besonders emotionale Note verleihen. Ob Live-Musik, Musik vom Band oder gemeinsames Singen - wichtig ist, was der Familie und der Verstorbenen gefallen hätten.

Die Trauerfeier kann mit den Lieblingsblumen der verstorbenen Person geschmückt werden.

To-Dos nach einer Bestattung
Nach der Beisetzung und Trauerfeier stehen nun abermals administrative Aufgaben für die Angehörigen auf dem Plan. Zahlungsaufträge und Umsätze müssen geprüft und Verträge, Mitgliedschaften, Abos, Strom und Telefon zeitnah gekündigt werden.
Nach dem Tod muss die verstorbene Person bei der Krankenkasse abgemeldet werden. Hier könnten sich eventuell Versicherungsbedingungen für die Angehörigen ändern, zum Beispiel im Fall einer Familienversicherung. Bei dem Tod einer Ehepartnerin/eines Ehepartners, stehen der/dem Hinterbliebenen eine Witwer-/Witwenrente zu. Diese muss jedoch erst aktiv bei der Rentenversicherung beantragt werden.
Im Falle einer Erdbestattung oder Urnenbeisetzung sind die Angehörigen verpflichtet etwa sechs Wochen nach der Beerdigung den Grabschmuck zu entfernen. Danach gilt es zu klären: Wer kümmert sich um die Bepflanzung oder wird ein Gärtner beauftragt?
Wichtig:
Trotz einer zunehmenden Digitalisierung unseres Alltags wird der digitale Nachlass häufig vernachlässigt. Hat die Verstorbene Person Zugangsdaten hinterlassen, um Social-Media Profile oder E-Mail Accounts zu löschen? Mehr Informationen zum digitalen Nachlass und was es dabei zu beachten gibt, findest du hier.

Du möchtest deinen Angehörigen einen Großteil des organisatorischen Aufwands nach dem Todesfall abnehmen? Dann kümmere dich schon heute um deine Bestattungsvorsorge. Was du dafür alles tun musst, haben wir der Emmora Vorsorge-Checkliste zum Download zusammengefasst.