Erste Schritte im Trauerfall

Was ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist?

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Hier finden Sie Informationen zu den Dingen, die unmittelbar nach Eintritt eines Todesfalls und kurze Zeit danach zu veranlassen sind. Das kann Ihnen helfen, die notwendigen Schritte zu planen und zu gehen. Vorab lohnt es sich, kurz innezuhalten und zu überlegen, was Ihnen für die Zeit zwischen Tod und Bestattung besonders wichtig ist und wen Sie einbeziehen möchten. Lassen Sie sich bitte Zeit. Die Hektik, die im Trauerfall häufig einsetzt, ist in aller Regel unbegründet und selten dienlich. Sie haben Fragen und wünschen sich Unterstützung? Gern stehen wir Ihnen mit Rat und Hilfe zur Seite.

Schritt für Schritt

Das ist im Trauerfall zu tun

Die Todesbescheinigung

Bevor irgendetwas in die Wege geleitet werden kann, muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Das darf frühestens zwei Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird das automatisch veranlasst. Tritt der Sterbefall zu Hause ein, ist es Aufgabe der Angehörigen, eine Ärztin oder einen Arzt herbeizurufen. Die ärztlichen Papiere sind die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Verständigung von Angehörigen

Überlegen Sie, welche Menschen gleich zu Beginn informiert werden sollen, um Abschied nehmen, Sie unterstützen und auch ihre persönlichen Wünsche äußern zu können.

Kontaktaufnahme zum Bestattungsunternehmen

Um die nun folgenden Schritte wie die Überführung abzustimmen und erste Fragen zu klären, sollten Sie telefonisch Kontakt mit einem Bestattungsinstitut aufnehmen. Auch kann bei dieser Gelegenheit der Termin für das Beratungsgespräch vereinbart werden. Angehörige dürfen frei entscheiden, welches Unternehmen sie beauftragen.

Das Beratungsgespräch

Im persönlichen Gespräch, das im Bestattungsunternehmen oder bei Ihnen zu Hause geführt werden kann, werden viele Dinge besprochen: Aufnahme der Personalien für den Bestattungsauftrag, Festlegung der Bestattungsart, Entscheidung über die Grabstätte, Vereinbarung des Beisetzungstermins, diverse Absprachen z. B. mit dem Friedhofsamt, Organisation und Gestaltung der Trauerfeier, Informationen über die Kosten der Bestattung etc.

Das Standesamt informieren

Ein Todesfall ist beim Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Das können Angehörige selbst erledigen, in der Regel übernimmt das jedoch das Bestattungsinstitut. Welche Dokumente das Standesamt benötigt, erfahren Sie vom Bestattungsunternehmen. Auch können Sie das beim zuständigen Standesamt erfragen. Das Standesamt des Sterbeortes stellt die Sterbeurkunden aus.

Die Sterbeurkunde

Der Sterbefall wird vom Standesamt des Sterbeortes beurkundet, die Sterbeurkunden in gewünschter Anzahl ausgefertigt. Das kann sehr rasch geschehen, doch manchmal dauert es sogar Wochen. Die Sterbeurkunde wird benötigt, wenn z. B. Banken, Ämter, Versicherungen oder Rentenstellen über den Trauerfall in Kenntnis gesetzt werden sollen. Auch bei diesen Ab- oder Ummeldungen kann Ihnen das Bestattungsinstitut behilflich sein. 

Fristen, die bei einem Todesfall zu beachten sind

Welche Fristen im Todesfall berücksichtigt werden müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.


Wichtige Fristen

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