Akuter Trauerfall? Wir sind da!

In Zeiten von Corona wird uns der Abschied von unseren Liebsten erschwert.  Das Infektionsrisiko, Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregel verkomplizieren uns die Abschiednahme. Trauerfeiern und Bestattungen können aufgrund der Pandemie meist nicht wie gewohnt stattfinden. Alles, was Du jetzt über Bestattungen während der Corona-Krise wissen musst, haben wir hier für Dich in zehn Punkten zusammengefasst!

Wie kann eine Trauerfeier oder Bestattung in Zeiten von Corona überhaupt stattfinden? Wir geben Euch die wichtigsten Antworten zum Thema Corona und Bestattungen und möchten Euch ermutigen zu trauern und auf “neue” Ideen zurückzugreifen, die uns helfen können, Nähe herzustellen, auch wenn wir physisch voneinander entfernt sind.  

1. Darf ich Familienmitglieder im Krankenhaus oder Pflegeeinrichtungen besuchen? 

Die sechzehn Bundesländer haben strenge Besuchsregeln für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aufgestellt. Da aber eine vollständige Isolation von Patienten verhindert werden soll, gibt es für jeden Patienten die Option von einer definierten Person besucht zu werden, es sei denn, in dem Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung herrscht ein akutes Infektionsgeschehen.

Was die einzelnen Besuchsregeln für Krankenhäuser / Pflegeeinrichtungen beinhalten lässt sich für jedes Bundesland hier nachlesen.

Grundsätzlich haben aufgrund der aktuellen Coronakrise und des erhöhten Infektionsrisikos, Menschen mit Covid-19-Symptomen, aktuell ein Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Besuchseinschränkungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen am Beispiel Berlin:

  • In Krankenhäusern dürfen PatientenInnen einmal am Tag für eine Stunde von einer Person ohne Covid-19 Symptome besucht werden

  • Ausnahme: Kinder unter 16, Schwerkranke und sterbende Patienten dürfen ohne Einschränkungen besucht werden

  • Krankenhäuser können jedoch komplettes Besuchsverbot beschließen, sollte das Infektionsrisiko in der Einrichtung zu hoch sein

  • In Pflegeheimen dürfen Bewohner täglich für eine Stunde unter strengen Hygienevorschriften von einer Person Besuch empfangenBesucher müssen FFP2-Masken tragen und einen negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen

Grundsätzlich gilt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

Was kann ich als Angehöriger tun?

Es ist schwer zu akzeptieren, dass man den geliebten Menschen “alleine lässt” und man nicht physisch da sein kann. Doch in diesen Zeiten gilt es die Bindung auf anderen Wegen herzustellen - z.B. kann man sich über ein Telefon oder ein Video-Gespräch mit dem Familienmitglied unterhalten. 


2. Kann ich von dem Verstorbenen persönlich Abschied nehmen? 

Aufgrund der verschärften Quarantäne-Regelungen können Angehörige den Verstorbenen nur unter Umständen noch ein letztes Mal persönlich sehen. Dies könnte in der Pathologie oder in Abschiedsräumen von Pflegeeinrichtungen geschehen, allerdings nur in dem Fall, wenn der Verstorbene negativ auf den Corona-Virus getestet wurde. War die verstorbene Person Corona-positiv gibt es nur seltenen Ausnahmefällen die Möglichkeit unter strengen Schutzmaßnahmen und entsprechender Schutzkleidung, direkt nach dem Tod persönlich Abschiedzunehmen. Wurde der Verstorbene vom Bestatter abgeholt, entsprechend hygienisch versorgt und muss nicht mehr berührt werden, sind keine weiteren Schutzmaßnahmen notwendig. Eine berührungslose Abschiednahme am offenen Sarg ist mit entsprechendem Abstand möglich. So rät es das Robert-Koch-Institut.

Was kann ich als Angehöriger tun?

Abschied nehmen ist essenziell - zum einen als Ausdruck der letzten Ehre und als wichtigen Schritt für die eigene Trauerarbeit. Gerade wenn Du nicht zum Verstorbenen kannst - Fotos, Bilder und Videoaufzeichnungen können helfen, den Tod begreifbar zu machen.

3. Werden Bestattungen während der Coronakrise durchgeführt?

Trotz der Coronakrise, werden Beisetzungen durchgeführt. Es gelten die Bundesland-spezifischen Beschränkungen bzgl. des Versammlungsverbots zu beachten. Die Regeln der einzelnen Bundesländer zur Ausrichtung von Beerdigungen finden sich im Überblick auf der Seite des Bundesverband Deutscher Bestatter. Grundsätzlich gilt im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. In Berlin dürfen beispielsweise 50 Personen bei einer Beisetzung/Trauerfeier im Freien teilnehmen. In geschlossenen Räumen dürfen 20 Personen an der Trauerfeier teilnehmen.


Wichtig: Wie viele Personen an der Trauerfeier und Bestattung teilnehmen können hängt auch davon ab, wie groß Ortschaften auf dem Friedhof, bzw. dem Ort der Trauerfeier sind und ob dort der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies muss unbedingt mit dem Bestatter besprochen werden.


4. Welche Bestattungsarten sind erlaubt?

Sowohl die Erdbestattung als auch die Feuerbestattung sind weiterhin möglich. Das heißt, keine verstorbene Person muss kremiert werden, wenn es nicht der ausdrückliche Wunsch war. Auch alle anderen Bestattungsarten, wie eine Seebestattung oder Baumbestattung können gemäß der coronabedingten Schutzmaßnahmen stattfinden. Bei Corona-positiven Verstorbenen rät das Robert-Koch-Institut von der Abschiednahme am offenen Sarg nur in Ausnahmen und unter Abstand, ohne jegliche Berührungen. Eine Aufbahrung des Verstorbenen am offenen Sarg ist trotzdem möglich, wenn es kein Corona Fall war. Dies muss allerdings mit dem Bestatter besprochen werden. Bei der Kremierung (Feuerbestattung) besteht die Möglichkeit, die Beisetzung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Dies ermöglicht das Abhalten einer größeren Trauerfeier, wenn die Corona-Pandemie überwunden wird. 

5. Der Verstorbene war Corona-positiv - was heißt das für die Beisetzung?

Nach aktuellem Stand (01.02.2021) ist der Leichnam eines Corona-positiven (COVID-19) Verstorbenen als ansteckend zu werten. Vor rituellen Einbalsamierungen wird streng abgeraten. Bestatter werden aufgerufen die Maßnahmen der Basishygiene einzuhalten, um die Übertragung des Coronavirus zu verhindern. Eine Abschiednahme ist nur in seltenen Fällen möglich (Punkt 1). Eine Beisetzung kann trotzdem unter Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.

6. Dürfen Trauernde der Trauerfeier beiwohnen?

Ja, der nächste Familien- und Freundeskreis darf der Trauerfeier beiwohnen. Das Versammlungsverbot nach der “Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus” gilt nicht für die Durchführung von Bestattungen und das Abhalten von Trauerfeiern. Allerdings gibt es eine Beschränkung der maximalen Teilnehmerzahl je nach Bundesland. In Berlin sind aktuell maximal 50 Personen zu einer Trauerfeier unter freiem Himmel zugelassen. Die Regeln der einzelnen Bundesländer zur Ausrichtung von Beerdigungen finden sich im Überblick auf der Seite des Bundesverband Deutscher Bestatter. Grundsätzlich gilt im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

7. Welche Regeln gilt es bei Trauerfeiern einzuhalten?

Trauerfeiern finden unter freiem Himmel direkt auf dem Friedhof statt. Auch wenn es schwerfällt, gilt es einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen einander zu wahren. Körperlicher Kontakt - z.B. Umarmungen oder Händeschütteln ist nicht gestattet. Eine Liste mit Anwesenden wird geführt, um die Teilnehmenden im Falle einer Infektion auf COVID-19 testen zu können. Es ist nicht auszuschließen, dass Friedhöfe kurzfristig schließen können und Trauerfeiern abgesagt werden müssen. 

Was kann ich als Angehöriger tun?

Wir empfehlen, sich kurzfristig zu informieren, ob der ausgewählte Friedhof weiterhin geöffnet ist. Die Regeln der einzelnen Bundesländer zur Ausrichtung von Trauerfeiern finden sich im Überblick auf der Seite des Bundesverband Deutscher Bestatter. Der Ausgewählte Bestatter weiß ebenfalls was vor Ort für Bestimmungen gelten. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, raten wir auf das Angebot für digitale Kondolenzbücher zurückzugreifen - Erinnerungen und Kondolenzen können individuell online gestaltet werden.   

8. Wie gelingt eine würdevolle Bestattung? Wie kann ich trotz der Beschränkungen an der Trauerfeier teilnehmen?

Wir haben einen Corona-Leitfaden entwickelt, wie Angehörige über moderne Medien der Trauergemeinde trotzdem ganz nah sein können.

9. Sollte ich die Trauerfeier verlegen? Kann ich sie aufzeichnen und mit meinen Liebsten teilen? 

Es besteht die Möglichkeit die Beisetzung im engsten Kreis durchzuführen und die Trauerfeier später, beispielsweise am 1. Todestag mit der gesamten Trauergemeinde abzuhalten. 


Alternativ lässt sich die Trauerfeier als Video aufnehmen oder sogar über einen Streaming-Dienst live übertragen. So können auch die Trauerrede und die Musik über das Livestreaming übertragen werden.



10. Ich bin selber infiziert. Darf ich zur Bestattung  kommen?

Wenn positiv auf COVID-19 getestet wurde, muss die Quarantäne eingehalten werden, um sich selbst und Mitmenschen zu schützen. 

Deine individuelle Vorsorge

Feuer, Erde, Baum oder Wasser? Wie soll Dein Abschied aussehen?

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