Die Vorsorge am Lebensende ist eine große und wichtige Angelegenheit, die gut durchdacht und geplant werden möchte. Die Bestattungsvorsorge kann Angehörige davon befreien, schwere Entscheidungen zu treffen und sorgt vor allem für eine finanzielle Entlastung. Was für die Vorsorge bereits zu Lebzeiten geregelt werden kann, haben wir hier aufgelistet.
Sich auf den Ernstfall vorbereiten
Um einen ersten Überblick zu schaffen, haben wir diesen Leitfaden erstellt. Einige der wichtigsten Begriffe, die bei dem Thema Vorsorge eine Rolle spielen, sind hier zusammengefasst und erklärt.
Die Patientenverfügung
Hier werden u.a. die persönlichen Wünsche bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen geregelt, falls eine relevante Sitation eintritt. Allgemein beinhaltet sie alle medizinischen Entscheidungen, wenn es zum Ernstfall kommt.
Mit der Vorsorgevollmacht
Mit dieser kann man eine Person des Vertrauens z.B. zur Verwaltung von Konten und Verträgen befähigen oder sie stellvertretend zu Behördengängen legitimieren.
Die Betreuungsverfügung
Hier wird selbst einen Betreuer festgelegt, sollte man in die Situation kommen einen zu benötigen. Gibt es kein Dokument und somit keinen schriftlich festgehaltenen Wunsch dazu, stellt das Gericht selbst eine fremde Person zur Verfügung.
Das Testament
Das Testament ist eine der geläufigsten Maßnahmen bei der Vorsorge für den eigenen Todesfall. Hier wird klar festgehalten, was mit dem persönlichen Nachlass geschehen soll. Den Hinterbliebenen ist mit einem sorgsam ausgefüllten Testament oft sehr geholfen und man verhindert eventuell Streit und Missverständnisse.
Vorsorge für den eigenen Tod und die Bestattung? - das ist zu beachten
Ein wichtiges Dokument bei der Vorsorge am Lebensende ist der Bestattungsvorsorgevertrag. Hier werden die ganz konkreten Wünsche, vor allem in Bezug auf die Beisetzung, festgehalten: Welche Bestattungsform wünscht man sich? Wo möchte man beigesetzt werden? Was passiert, wenn man überführt werden muss? Eine Bestattung zu Lebzeiten planen zu wollen, mag vielen erst einmal seltsam erscheinen aber alleine die Entlastung der Hinterbliebenen ist wohl meist Grund genug.
Eine Bestattungsverfügung knüpft mehr oder minder an den Vorsorgevertrag an. Sie dient zur Festlegung eines Bestatters, der die festgehaltenen Wünsche umsetzen soll. Die zwei gängigsten Modelle der finanziellen Vorsorge sind das Treuhandkonto über einen Bestatter oder die Sterbegeldversicherung.
Das Treuhandkonto - Die schnellste Regelung der Vorsorge
Das Treuhandkonto kann man gemeinsam mit einem Bestatter eröffnen. Dieser wird auch als Inhaber des Kontos beibehalten. Die Nutzung des Kontos ist jedoch klar und ausschließlich auf die eigene Bestattung ausgelegt. Damit ist das Treuhandkonto auch vor jeglichem, z.B. staatlichem, Zugriff geschützt.
Ein ausführliches Vorsorgegespräch stellt sicher, dass das Treuhandkonto angemessen eingerichtet werden kann. Ein wichtiger Punkt ist die Erörterung der Summe, die eingezahlt werden soll. Diese richtet sich natürlich nach den persönlichen Wünschen. Besteht ein solches Konto über mehrere Jahre, kann es zu Kostenanpassungen und eventuellen Nachzahlungen kommen. Dieses Konto eignet sich gut, wenn man bereits eine angesparte Summe explizit dafür einzahlen kann oder in übersichtlichen Raten den benötigten Betrag entrichten möchte. Des Weiteren ist es ratsam für das Anlegen eines solchen Kontos auch einen Bestatter des Vertrauens auszuwählen.
Sterbegeldversicherung - Ohne Kapital, trotzdem sofort abgesichert
Auch hier gibt es im Idealfall ein gutes Beratungsgespräch, in welchem die Kosten für die Bestattung festgelegt werden können. Dann wird anhand dieser Kosten und in Abhängigkeit zum aktuellen Lebensalter ein Monatsbeitrag berechnet. Diesen zahlt der Versicherungsnehmer dann garantiert, ohne Preisdynamik, jeden Monat.
Meist gibt es anfängliche Abstufungen in der Versicherungsleistung: z.B. kann man oft erst ein halbes Jahr nach Vertragsabschluss die Versicherung beanspruchen und selbst dann erst einmal nur prozentuale Anteile der Gesamtsumme. Natürlich hebt sich diese Reglementierung mit der Zeit auf und variiert auch je nach Versicherungsanbieter. Für viele ist es eine niedrigschwellige Art, um sich der Vorsorge anzunehmen, da beispielsweise große Einmalzahlungen nicht nötig sind. Die einzige Anforderung ist bei manchen Versicherungsanbietern die Durchführung eines Gesundheitchecks.
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Wir hoffen dieser Überblick hat bereits Licht ins Dunkel bringen können! Diesen Beitrag gibt es übrigens auch hier als Emmora Vorsorge Checkliste zum Download!
Falls es noch Fragen gibt oder du Interesse an einem Vorsorge-Gespräch zu Themen wie Sterbeversicherungen, Vorsorgevertrag oder Bestattungsversicherung hast, freuen wir uns, wenn wir dir telefonisch oder per Mail weiterhelfen können!
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